Rauchmelder

Noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht. Ein Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder genannt) warnt frühzeitig bei Rauchentwicklung mit einem lauten, akustischen Alarmsignal und rettet so Menschenleben. Seit dem 06.07.2018 gilt in Hessen die Rauchmelderpflicht. Das bedeutet, dass in allen Schlafräumen und Kinderzimmern, in allen Fluren und Rettungswegen und auf jedem Stockwerk eines Treppenhauses ein Rauchmelder installiert werden muss. Wer dieses Gesetz missachtet, riskiert nicht nur im Schlaf von den Flammen überrascht zu werden, sondern muss im Brandfall auch mit dem Ausfall des Versicherungsschutzes und Geldbußen rechnen.

Falls Sie Mieter einer Wohnung sind ist der Eigentümer für die Anbringung der Rauchwarnmelder verantwortlich. Bitte informieren Sie sich unter www.rauchmelder-lebensretter.de über die verschiedenen Arten von Rauchwarnmeldern und wo beziehungsweise wie diese in Ihrer Wohnung anzubringen sind.

© Feuerwehr Michelstadt

Feuerlöscher

Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3 sowie die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Seit Januar 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten befähigten Person überprüfen zu lassen. Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten).

Die Überprüfung dient vor allem:

1. der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers

2. der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)

Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält der Feuerlöscher einen Instandhaltungsnachweis mit Prüfplaketten. Eine Feuerlöscher-Pflicht besteht für private Haushalte nicht. Trotzdem sind sie eine sinnvolle Ergänzung zu Rauchmeldern. Auch private Feuerlöscher sollen alle zwei Jahre auf Ihre Funktion geprüft werden. Ausgelöste Feuerlöscher sind umgehend entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben!

Rettungsgasse

Die Rettungsgasse rettet Leben!

Zahllose Male wurde schon versucht auf die Rettungsgasse aufmerksam zu machen, obwohl diese fest in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Trotzdem halten sich die wenigsten daran, und das obwohl zum 19. Oktober 2017 die Bußgelder für die Nichtbildung einer Rettungsgasse erhöht wurden. Wer keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bildet muss mit einem Bußgeld von 200 € rechnen und bekommt 2 Punkte im Verkehrsstrafenregister.

Wer zusätzlich Rettungsfahrzeuge oder andere Verkehrsteilnehmer…

  • … behindert, muss mit 240 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
  • … gefährdet, muss mit 280 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
  • … schädigt, muss mit 320 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
  • Eine Rettungsgasse muss grundsätzlich bei Stau und stockendem Verkehr auf allen mehrspurigen Straßen gebildet werden.

Dabei fahren:

die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur soweit es geht nach links

alle anderen Fahrzeuge auf den anderen Spuren soweit es geht nach rechts.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Standstreifen größtenteils frei bleibt. Die Rettungsgasse muss auch nachdem ein Rettungsfahrzeug diese befahren hat frei bleiben! Ansonsten können die oben genannten Strafen folgen.

Hier geht es zu einem kurzen Informationsvideo des ADAC. Weitere Infos gibt es auch unter www.rettungsgasse-jetzt.de. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei Nichtbildung der Rettungsgasse Menschenleben gefährden können. Bilden Sie deshalb immer bei Stau und stockendem Verkehr die Rettungsgasse.

(Bild: © www.rettungsgasse-jetzt.de)

Rettungskarte

Die ADAC Rettungskarte erleichtert Rettungskräften die Befreiung von Insassen aus Fahrzeugen. Moderne Autos bieten einen besseren Insassenschutz, doch neue Sicherheitssysteme und hochfeste Strukturen können die schnelle Rettung nach einem Unfall erschweren.

  • Genaue Informationen zum Fahrzeug für Rettungskräfte
  • Schnellere Rettung von Fahrzeuginsassen 
  • Kostenloser Download der Rettungskarte

Eine Vielzahl von Airbags, Notbremsassistenten, alternative Antriebe und neue Materialien: Die Autohersteller machen moderne Fahrzeuge immer sicherer. Doch nach einem Unfall können versteckt verbaute Airbags oder Hochvolt-Stromleitungen Rettungskräfte oder Unfallopfer gefährden. Hochfeste Materialen und Verbindungen in der Fahrzeugkarosserie können Rettungswerkzeuge beschädigen oder wirkungslos machen. Umso wichtiger ist es für die Einsatzkräfte, zu wissen, wo an der Karosserie Spreizer oder Rettungsschere effektiv und gefahrlos angesetzt werden müssen und welche Vorsichtsmaßnahmen nötig sind, um z.B. Airbags nicht nachträglich auszulösen oder das Hochvoltsystem eines Elektroautos zuverlässig zu deaktivieren. Für eine schnellere Befreiung der Fahrzeuginsassen sorgt die Rettungskarte. Sie sollte hinter der Fahrersonnenblende angebracht werden bis in Europa flächendeckend eine elektronische Übermittlung der jeweiligen Fahrzeugdaten an die Unfallstelle möglich ist.

Wo bewahrt man die Rettungskarte am besten auf

  1. Drucken Sie die Rettungskarte Ihres Fahrzeuges in Farbe aus, damit Bereiche für besondere Maßnahmen klar erkennbar sind.
  2. Prüfen Sie anhand der Typbezeichnung, ob die ausgedruckte Rettungskarte Ihrem Fahrzeug entspricht. Es wird immer die maximal mögliche Sicherheitsausstattung eines Fahrzeugmodells dargestellt.
  3. Befestigen Sie die Rettungskarte nur hinter der Fahrersonnenblende, denn dieser Ort wurde für Rettungskräfte international kommuniziert. Falten Sie sie vorher mit der bedruckten Seite nach außen, damit sie leicht als Rettungskarte erkennbar ist.
  4. Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ am linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe anbringen – außerhalb des direkten Sichtbereichs des Fahrers. Den Aufkleber gibt es in jeder ADAC Geschäftsstelle. Die Plakette kann auch im persönlichen Mitgliederbereich „Mein ADAC“ bestellt werden.

Rettungskarte

Insektenberatung

Wespen und Hornissen

In den Sommermonaten erhalten die Feuerwehren viele Anrufe von verängstigten Bürgern, die sich durch Wespen oder Hornissen bedroht fühlen und die Vernichtung der Nester verlangen. Viele Menschen sind verwundert, wenn die Feuerwehr diesen Dienst verweigert und auf den Naturschutzaspekt verweist. In der Tat gehört speziell die Hornisse, als größte heimische Wespenart, zu den geschützten Arten. Die meisten dieser Insekten stellen kaum eine größere Gefahr dar. Außerdem ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr, Tiere zu töten. Hornissen, Wespen, Hummeln und Bienen stechen in der Regel nur dann, wenn sie sich bedroht fühlen. Durch viele Schauergeschichten, die keiner Untersuchung standhalten, ist vor allem die friedliche und nützliche Hornisse „in Verruf geraten“.

Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  1. Hornissen und Wespen leben nur eine Saison, sterben dann ab und hinterlassen das leere Nest. Dieses kann, sobald der Flugbetrieb ganz aufgehört hat, ohne Gefahr entfernt werden.
  2. Die Königin bezieht nie ein altes Nest. Sie baut immer neu.
  3. Bei Nestern im Haus- und Gartenbereich Erschütterungen vermeiden und die Flugbahn freihalten.
  4. Nie mit einem Stock im Nest stochern, oder mit Benzin und Feuer versuchen den Nistplatz abzuflämmen.
  5. Stiche sind nicht weiter gefährlich, auch nicht für Kinder. Lediglich bei einer Allergie muss sofort ein Arzt aufgesucht werden. Schwellungen, die bis zu drei Tage anhalten, können normal sein.
  6. Fenster von Kinderzimmern können mit Fliegendraht geschützt werden.
  7. Falls sich eine Königin in den Rollladenkasten verirrt hat, sollte der Rollladen nicht mehr bedient werden, da jedes Mal die Waben zerstört werden. Auch davon lässt sich die Königin nicht von ihrem Nistplatz vertreiben. Die Öffnungen zum Rauminneren sollten abgeklebt werden, damit die Tiere nicht in den Innenraum gelangen.

Sollten Sie uns als Feuerwehr damit beauftragen gilt der Einsatz nach der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Mossautal als Gebührenpflichtig.